NETZWERKPARTNER
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert die gemeinsame Förderung aller Kinder.
Wir unterstützen die Teilhabe beeinträchtigter Kinder am Unterricht in Regelschulen durch kollegiale Beratung auf Anfrage der Regelschulen.
Wir begleiten die Schüler im Entscheidungsprozess beim Übergang in eine andere Schule oder Fördereinrichtung.
Über ein Netzwerk von Fördereinrichtungen und Beratungsstellen können wir Kontakte und prozessbegleitende Hilfen vermitteln.
Zu diesem Netzwerk gehören unter anderem:
- Kinderneurologisches Zentrum Mainz
- Förderkindergärten und Schwerpunktschulen
- Universitätskliniken (z.B. in Mainz und Heidelberg)
- Schulpsychologischer Dienst
- Arbeitsagenturen und Integrationsfachdienste
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten
- Bundesagentur für Arbeit
- Amt für soziale Leistungen der Kommunen
- Einrichtungen der Jugendhilfe und Erziehungshilfe
Eine Adressenliste befindet sich im Eltern ABC (→ Eltern).